Geschichte des Landkreises Września

Die Geschichte des Landkreises Września begann im Jahre 1818, als die preußischen Behörden die Entscheidung trafen, diese Verwaltungsform zu bilden. Fortan bestand der Landkreis Września (deutsch: Wreschen) bis 1975, d.h. über einen Zeitraum von 157 Jahren hinweg; davon 100 Jahre in der Zeit der Polnischen Besetzung, 21 Jahre in der Zeit der II. Polnischen Republik, 6 Jahre unter der deutschen Herrschaft während des II. Weltkrieges und schließlich 30 Jahre in der Volksrepublik Polen. Während dieser Zeit änderten sich die Grenzen des Landkreises mehrfach. Deshalb wäre es zwecks der Darstellung seiner Geschichte und der administrativen Zugehörigkeit der Gebiete vor der Bildung des Landkreises angebracht, den Begriff „Września Umland“ zu benutzen, obwohl der Begriff nicht historisch begründet ist.

Der Landkreis (districtus) als Verwaltungseinheit erschien in Polen im 14. Jahrhundert. Weder zu damaliger Zeit, noch während der nächsten Jahrhunderte bis zum Ende der I. Republik hatte Września eine Chance zur Kreisstadt zu avancieren, da sich in der Nähe größere und bedeutendere Städte wie Gniezno, Pyzdry oder Środa befinden.

Die administrative Zugehörigkeit des „Umlands von Września“ lässt sich erst durch die erhaltenen Geschichtsquellen aus dem 16. Jahrhundert bestimmen. Großpolen war damals in zwei Woiwodschaften geteilt, und zwar in die Woiwodschaft Poznań und in die Woiwodschaft Kalisz. Zur Kaliszer Woiwodschaft gehörten unter anderem zwei angrenzende Landkreise: Gniezno und Pyzdry. Das s.g. „Umland von Września“ und selbst die Stadt Września mit ihren heutigen Grenzen, waren damals zwischen diesen Kreisen aufgeteilt. Zum Landkreis Pyzdry gehörte der größte Teil der um Września liegenden Gebiete mit den Ortschaften Zawodzie und Opieszyn, die sich heute innerhalb der Stadtgrenzen Wrześnias befinden. Zum Landkreis Gniezno gehörten die damalige Stadt Września selbst und kleine Gebiete nördlich davon (die Grenze zwischen den Kreisen verlief durch das Gebiet der heutigen Stadt, ungefähr von der Ortschaft Psary, dem Fluss Wrześnica entlang, bis zur Miłosław-Brücke, und weiter entlang der heutigen Miłosławska-Strasse, Warszawska-Strasse und der Słowackiego-Strasse). Dieser Grenzenverlauf blieb bis zum Jahr 1768 bestehen. Danach wurden von der Woiwodschaft Kalisz die Landkreise Gniezno und Kcynia ausgegliedert und anschließend eine neue Woiwodschaft Gniezno gebildet. Die Lage des „Umlands von Września“ und der Stadt (in den heutigen Grenzen) hatte sich insoweit verändert, dass beide sowohl die um Września liegenden Gebiete, als auch die Stadt, von dieser Zeit an sich nicht nur in den zwei Landkreisen Pyzdry und Gniezno, sondern auch in den beiden Woiwodschaften Kalisz und Poznań befanden. Die I. Teilung Polens im Jahre 1772 hatte die Grenzenkorrektur in Großpolen zur Folge. Großpolen wurde jedoch nicht zum Bestandteil Preußens. An den Landkreis Gniezno und zugleich die Woiwodschaft Gniezno wurden einige Orte in der Nähe von Września, wie Zawodzie und Opieszyn, angeschlossen. Im Jahre 1791 wurde der Landkreis Pyzdry erneut geteilt. Daraus wurde der neue Landkreis, Środa gebildet, in seinen Grenzen befand sich u.a. der Ort Miłosław (früher gehörte der Ort dem Landkreis Pyzdry an). Diese Teilung ist wegen der Konföderation von Targowica praktisch nicht verwirklicht worden, und im Jahre 1793 wurde Großpolen infolge der II. Teilung Polens Preußen einverleibt.

Die preußischen Behörden führten in Großpolen, damals als Süd-Preußen bezeichnet, eine neue Verwaltungsstruktur ein. Der größte Teil der Gebiete um Września und selbst die Stadt gehörten wieder dem Landkreis Pyzdry an, die kleineren Teile des „Umlands von Września“ verblieben in den Landkreisen Gniezno und Środa, die restlichen Gebiete fielen in den neu gebildeten Landkreis Powidz. Auf diese Weise gehörte das Territorium des heutigen Kreises Września in der damaligen Zeit zu vier Landkreisen. Dieser Sachverhalt blieb auch die ganze Zeit während des Warschauer Fürstentums (1807-1815) über bestehen, zu dem samt Großpolen auch das „Umland von Września“ gehörte.

Eine Chance Kreisstadt zu werden, hatte Września nach dem Jahr 1815, als die Stadt mit ganz Großpolen unter preußische Herrschaft kam. Die preußischen Behörden gliederten wieder die Stadt Września und ihre nördlich gelegenen Gebiete an den Landkreis Gniezno an. Sie bewahrten die Landkreise Środa und Powidz, aber außerhalb blieben die südlich von der Stadt Września gelegenen Gebiete des ehemaligen Kreises Pyzdry. Anfangs bildete man einen neuen Kreis Pyzdry, aber die Stadt Pyzdry war ohnehin Landkreissitz gewesen. Die Stadt befand sich nicht in den Grenzen Preußens, sondern in Kongresspolen, unter russischer Herrschaft. Dieser Sachverhalt erforderte nun Veränderungen. Die Besatzungsbehörden erwogen verschiedene Möglichkeiten, u.a. die Bildung eines Landkreises mit Sitz in Miłosław, aber die Wahl fiel letztendlich auf Września. Für diese Entscheidung sprachen einige Argumente. Die Stadt verfügte in ausreichender Zahl über Gebäude, die man Ämtern zur Verfügung stellen konnte (Die Stadt Miłosław war viel kleiner, und deswegen war es dort nicht möglich genügend Nutzfläche bereit zu stellen). Września war die viertgrößte Stadt (2.341 Einwohner) im Regierungsbezirk Bydgoszcz, einem der zwei Bezirke (der zweite war Regierungsbezirk Poznań), in die Großpolen von den preußischen Behörden geteilt worden war. Września hatte schließlich auch die günstigere Lage, da es in größerer Entfernung von der Staatsgrenze gelegen war.

Am 12. März 1818 fassten die preußischen Behörden den Entschluss, einen neuen Landkreis zu bilden. Die endgültige Wahl wurde am 10. August 1819 getroffen. Innerhalb der Grenzen dieses „zum ersten Mal“ gebildeten Landkreises Września befanden sich drei Städte – Września, Miłosław und Żerków, sowie 143 Dörfer, das Gebiet umfasste 730 km². Zum ersten Landrat wurde der Pole Adam Moszczeński gewählt, danach wurde dieses Amt nur  noch von Deutschen bekleidet.
Bedeutende Veränderungen der Grenzen des Kreises Września fanden im Jahr 1886 statt, da in Großpolen zu dieser Zeit einige neue Landkreise gebildet wurden. Nachdem die Gebiete südlich des Flusses Warta, d.h. die Gebiete um die Stadt Żerków, abgetrennt worden waren, verkleinerte sich das Gebiet des Landkreises Września und umfasste 562 km². Im Landkreis verblieben nur zwei Städte (Września und Miłosław) und 84 Dorfgemeinden, sowie 74 Gutgebiete. Die territoriale Form, die damals dem Landkreis Września verliehen worden war, blieb über 30 Jahre lang erhalten, d.h. bis zur Wiederentstehung des unabhängigen polnischen Staates.

Während dieser ganzen Zeitspanne (1818-1918) war der Landkreis Września zugleich Grenzlandkreis, da er an der preußisch-russischen Grenze lag. In der Stadt Września befanden sich neben den für jeden Landkreissitz typischen  Einrichtungen wie Landratsitz, Kreisgericht oder Ordnungsamt auch ein Bezirkszollamt und Grenzzollämter in den Grenzdörfern  Strzałkowo, Borzykowo und in Nowawieś Podgórna. Seit 1902 befand sich in Września, aufgrund der wachsenden Spannungen in Europa, eine Garnison des 3. Preußischen Bataillons des 46. Infanterieregiments.

Nach Deutschlands Niederlage im I. Weltkrieg, bis zum Ausbruch des Großpolnischen Aufstandes, war Kazimierz Grudzielski polnischer Rechtsberater des letzten Landrates Egon von Haber. Der erste polnische Landrat im Landkreis Września in der II. Republik Polen wurde Franciszek Czapski. Zu Beginn des unabhängigen polnischen Staates haben sich die Grenzen des Landkreises Września nicht geändert. Der Kreis grenzte im Norden an die Landkreise Gniezno und Witkowo (dieser Landkreis wurde an Stelle des Kreises Powidz gebildet), im Osten an den Landkreis Słupca - nach seiner Auflösung im Jahre 1932 an den Landkreis Konin, im Süden an den Landkreis Jarocin und im Westen an den Landkreis Środa.

In der Zeit der II. Republik änderten sich die Grenzen des Landkreises drei Mal. Die größte Änderung fand in Jahre 1927 statt und war mit der Auflösung des Landkreises Witkowo verbunden. Von diesem Kreis wurden 42 km² an den Landkreis Września angeschlossen. Das Gebiet des Kreises Września wuchs bis auf 608 km² an. Die zweite, nicht so weittragende Änderung der Grenzen erfolgte im Jahr 1934. Infolge dieser Änderung kamen zum Landkreis Września die Gebiete um den Ort Zberek dazu, die zum Kreis Środa gehörten. Die dritte, noch unbedeutendere Grenzänderung fand im Jahre 1930 statt. Es kam zum Austausch der Gebiete um den Ort Barczyzna, die zum Landkreis Gniezno gehört hatten. Nach diesem Austausch verkleinerte sich der Landkreis Września um ca. 5 km².

Der Kreistag war anfangs Selbstverwaltungsorgan, ab 1934 übernahm diese Aufgabe jedoch der Kreisrat. Zum Kreisrat gehörten erst 30, später 14 Personen. Im Jahre 1935 führte man in Polen eine neue Verwaltungsstruktur ein. Der im östlichen Teil der Woiwodschaft Poznań gelegene Landkreis Września wurde in fünf Gemeinden und in 68 Dörfer gegliedert. Der Kreis zählte nun 224 Ortschaften. Von 1935 an (nach der Verwaltungsreform) wurde der Kreisrat vom 100 Mitglieder großen Kollegium der Gemeindevorsteher, der Schöffen, und der Gemeinderäte, wie auch vom 21 Mitglieder großen Kollegium der Stadträte und des Magistrats gewählt. Vollstreckungsorgan war die vom Rat gewählte Landkreiskammer. An deren Spitze stand der Starost (der Landrat), der jedoch weder vom Kreisrat noch von der Landkreiskammer gewählt wurde, da er Staatsbeamter und kein Selbstverwaltungsorgan war. Von den Starosten in Września in der Zeit der II. Republik war nur der erste, Starost Franciszek Czapski (1918-1921), mit den Gebieten von Września verbunden, er besaß ein Gut in Bardo, während alle anderen Starosten aus weit entfernten Orten kamen. In der Zeit der Amtsausübung bekamen sie eine Dienstwohnung – eine s.g. „Starostenvilla“. Heute ist das Gebäude der ehemaligen Starostenvilla ein Teil des Landkreissitzes. Im August 1921 wurde der aus Galizien stammende Adam Charkiewicz (1921-1929) zum Starosten ernannt. Er verrichtete sein Amt von allen Starosten der II. Republik am längsten. Gegen Ende des Jahres 1929 wurde Adam Charkiewicz in den Ruhestand versetzt, und an seine Stelle rückte Bronisław Chodakowski (1930-1932), der ehemalige Starost aus Kowl in der Woiwodschaft Wolynien. Im Jahre 1933 wurde er zum Inspektor der Landkreise ernannt und nach Lwow versetzt. Der nächste Starost in Września war Leon Gallas (1932-1934), der aber nicht lange hier blieb. Im April des Jahres 1934 ging er auf eigenes Ersuchen als Starost nach Żydaczów (in der Woiwodschaft Stanisławowo). Der neue Starost in Września war Zygmunt Kowalewski (1934-1939). Der letzte Wechsel kam einige Monate vor dem Ausbruch des II. Weltkrieges. Am 1. März wurde Zygmunt Kowalewski als Starost nach Oborniki Wielkopolskie versetzt, und in Września belegte den Starostposten der ehemalige Starost in Oborniki Kazimierz Rościszewski (1939).

Während der NS-Besatzung (1939-1945) wurde der Kreis Września in seinen Vorkriegsgrenzen, seiner Einteilung in Städte, Gemeinden und Dörfer, und natürlich mit verdeutschten Namen in die Verwaltungsstrukturen des III. Reiches eingegliedert.

Im Januar 1945, nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen, wurde der Provisorische Volksrat für den Landkreis Września gebildet. Der Rat fungierte als lokale Verlängerung des Landesnationalrates. In der kurzen Zeit bis zum Sommer 1945 wurde die Funktion des Starosten in Września von Jan Bess und von Jan Ociepka ausgeübt.

In den Jahren 1945-1950 basierten die Kreisbehörden (sowie die Stadt- und Gemeindebehörden) auf der - veränderten - Vorkriegsgesetzgebung und im Bereich der Selbstverwaltungsräte auf dem Erlass des polnischen Landesnationalrates von 1944. Im Jahre 1950 führten die Behörden der Volksrepublik Polen eine Verwaltungsreform durch. Infolge der Reform wurde das Landkreisamt in Września aufgelöst. Der Starost des Landkreises Września Władysław Kołodziejczyk (1945-1950) trat von seinem Amt zurück. Selbstverwaltungsorgan wurde der Rat des Kreises (R. d. K.), und sein Vollstreckungsorgan war das Präsidium des R. d. K. mit dem Vorsitzenden an der Spitze. In der Zeit der Volksrepublik Polen übte Stefan Tuhy (in den Jahren 1960-1973) die Funktion des Vorsitzenden am längsten aus. Bis zum Jahr 1954 wurden die Räte nicht gewählt, sondern bestanden aus den Personen, die von den politischen Parteien und von den Gesellschaftsorganisationen abgeordnet worden waren. Die ersten Ratswahlen fanden im Jahre 1954 statt.

In der Zeit der Volksrepublik Polen wurden zweimal Korrekturen des Grenzverlaufs des Landkreises Września durchgeführt. In den ersten Nachkriegsjahren erstreckte sich, ähnlich wie vor dem Krieg, der Landkreis Września über zwei Städte (Września und Miłosław) und über 5 Gemeinden: Września-Nord, Września-Süd, Miłosław, Borzykowo, und Strzałkowo, d.h. über 608 km². Im Jahre 1948 wurden an den Kreis Września die Stadt Pyzdry und die Gemeinden Ciążeń, wie auch Dłusk angeschlossen. Auf diese Weise vergrößerte sich das Gebiet vom Landkreis Września auf 812 km². Die nächste Korrektur fand im Jahre 1956 statt: Vom Landkreis Września gingen die Gemeinden Strzałkowo und Ciążeń zum Landkreis Słupca über und die Gemeinde Nekla (vom Landkreis Środa) wurde an den Landkreis Września angeschlossen. Nach diesen Grenzkorrekturen gehörten 704 km² zum Landkreis Września. In dieser territorialen- und Gesellschaftsform blieb dieser als Bestandteil der Woiwodschaft Poznań bis zum Jahr 1975 bestehen. Am 1. Juni dieses Jahres trat eine neue Verwaltungsreform in Kraft. Sie löste alle Landkreise auf und teilte das ganze Land in 49 neue Woiwodschaften, die im Vergleich zu früher viel kleiner waren. Das Gebiet des aufgelösten Landkreises Września wurde zwischen zwei neue Woiwodschaften geteilt. Der größere Teil des Gebietes ging an die viel kleinere Woiwodschaft Poznań und der östliche Teil mit Pyzdry an die neue Woiwodschaft Konin. Diese Teilung dauerte bis zum Jahr 1998 an.

Der Landkreis Września kehrte am 1. Januar 1999 auf die administrative Landkarte Polens zurück. Dies geschah infolge der von den Behörden der III. Republik Polens durchgeführten Verwaltungsreform. Im Herbst 1998 fand die Wahl des 30 Mitglieder zählenden Landkreisrates Września statt. Der Landkreisrat wählte anschließend aus seinen Mitgliedern den Starosten Krzysztof Wojciechowski. Vier Jahre später, im Herbst des Jahres 2002, wurde laut des neuen Gesetzes der neue 19 Mitglieder zählende Kreisrat einberufen. Der Kreisrat wählte nun aus seinen Mitgliedern den Starosten Dionizy Jaśniewicz

Der Landkreis Września liegt gegenwärtig im Zentrum der neuen Großpolnischen Woiwodschaft, umgeben von den Landkreisen Gniezno, Słupca, Jarocin, Środa und Poznań. Sein 704 km umfassendes Gebiet gleicht demjenigen aus den Jahren 1956-1975 und ist in die 5 Gemeinden Września, Kołaczkowo, Miłosław, Nekla und Pyzdry geteilt.

Newsletter